Strafzahlungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten.

 Wirtschaftsministerium setzt gesetzlich vorgeschriebene Doppellizenzierung durch.

Strafzahlungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Insight, Buse Heberer Fromm

Das Wirtschaftsministerium der Vereinigten Arabischen Emirate setzt die gesetzlich vorgeschriebene Doppellizenzierung unselbständiger Zweigniederlassungen durch. Entgegen der bestehenden 20-jährigen Verwaltungspraxis des Department of Economic Development (DED) in Dubai drohen den Gesellschaften nun Strafen.

Bis vor kurzem war es möglich, im Emirat Dubai unselbständige Zweigniederlassungen von Gesellschaften im Staatsgebiet zu lizenzieren und zu betreiben. Dies war bereits mit freiberuflichem Zweck durch eine Registrierung beim Department of Economic Development (DED) möglich.

Diese Sonderregelung hat Dubai vor mehr als 20 Jahren zur Vereinfachung der Niederlassungsgründung eingerichtet. Schon damals stand die Regelung im Widerspruch zu den Vorschriften des Gesellschaftsrechts, nach denen eine doppelte Lizenzierung von Zweigstellen ausländischer Gesellschaften beim zuständigen DED und dem Ministry of Economy (MoE) von Nöten war.

Über Gesellschaften ohne Lizenzierung schwebte aufgrund der klaren gesetzlichen Vorgabe schon immer das Damoklesschwert einer nachträglichen „Entdeckung“ durch das Wirtschaftsministerium. Als Aufsichtsbehörde für ausländische Niederlassungen hat das Ministerium immer darauf bestanden, dass eine Zweigniederlassung ab Datum der Erstlizenzierung die erstmalige und dann jährliche Lizenzierung beim MoE und DED nachzuholen habe. Bei dieser Erstlizenzierung fallen Kosten an. Diese setzen sich zusammen aus:

  • den Gebühren für die Registrierung der Zweigniederlassung,
  • den jährlichen Erneuerungsgebühren sowie
  • eventuellen Strafgebühren für die fehlende Lizenzierung der Zweigniederlassung beim MoE.

Gesetzlich vorgegeben ist, dass

  • alle Zweigniederlassungen unabhängig von der Aktivität ausländischer Gesellschaften eine doppelte Lizenzierung (MoE und DED) benötigen,
  • die Lizenzierung geschachtelt erfolgt und die MoE-Lizenzierung den Rahmen für die DED-Lizenzierung darstellt,
  • im Fall der fehlenden Lizenzierung jährliche Strafgebühren durch das MoE anfallen.

Die Höhe der MoE-Gebühren für die Lizenzierung liegen bei:

  1. erstmalige Lizenzierung: AED 5.000,00
  2.  jährliche Lizenzierung: AED 10.000,00
  3. Bankgarantie zu Gunsten des MoE: AED 50.000,00

Handlungsempfehlung

Sollte eine Lizenzierung bisher nicht erfolgt sein, sind grundsätzlich alle Gebühren inklusive der jährlichen Lizenzgebühren nachzuzahlen. Hinzu kommt jetzt die Nachzahlung einer festzusetzenden Strafgebühr als Voraussetzung der Erneuerung der Lizenz für das kommende Jahr. Nachdem eine gültige Lizenz Voraussetzung für viele Aspekte im täglichen Geschäftsleben ist, führt das Fehlen einer aktuellen Lizenzierung regelmäßig zum Stillstand der wirtschaftlichen Tätigkeit.

Aufgrund von Beschwerden betroffener ausländischer Gesellschaften prüft das Ministerium aktuell, wie es mit Niederlassungen ausländischer Gesellschaften verfährt. Viele Gesellschaften haben auf die erteilte Lizenzierung durch das DED vertraut. Diskutiert wird unter anderem eine Kappung der Strafgebühren. Die Höhe allerdings steht noch nicht fest, sondern ist Gegenstand eines zu erlassenden Kabinettsbeschlusses. Ein Verzicht auf die Nachforderung der Beträge durch das MoE ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht möglich.

Sollte Ihre Niederlassung lediglich beim zuständigen Department of Economic Development registriert sein, prüfen wir gerne Ihren Status. Wir entwickeln Lösungsansätze, bevor es im Rahmen der jährlichen Lizenzerneuerung zur Festsetzung von Strafgebühren durch das Ministry of Economy kommt.