Too much information?

 BAG erschwert den DSGVO-Auskunftsanspruch für Beschäftigte.

Too much information? BAG erschwert den DSGVO-Auskunftsanspruch für Beschäftigte.

Eines lässt sich im Rückblick auf 2021 sicher sagen: Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO erfreut(e) sich wachsender Beliebtheit bei Arbeitnehmern – vor allem bei gekündigten.

Alles spricht dafür, dass das BAG in einer sehr aktuellen Entscheidung den ausufernden Auskunftsanfragen nun einen (weiteren) Riegel vorschiebt: Der pauschale Antrag auf Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO reicht nicht mehr aus.

Dieser Artikel erschien am 19.01.2022 im Deutscher Anwaltspiegel: Artikel lesen